Ist es schwierig, in der Schweiz ein Arbeitsvisum zu bekommen?

Die Schweiz wird immer wieder als einer der weltweit besten Orte zum Leben bewertet. Obwohl es schwierig sein kann, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, ist es für Personen mit EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft, für mit einem Schweizer verheiratete Personen und für hochspezialisierte Fachkräfte möglich. Lesen Sie weiter, um mehr über die Voraussetzungen für einen Umzug in die Schweiz zu erfahren.

Schritt 1: Stellen Sie fest, ob Sie in der Schweiz arbeiten können

Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder EFTA-Land kommen, ist es nicht immer möglich, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten und in der Schweiz zu leben. Nur bestimmte Gruppen von Menschen können eine Genehmigung erhalten.

 

Hoch qualifizierte Fachkräfte

Als Nicht-EU- oder EFTA-Staatsangehörige/r ohne Verbindungen zur Schweiz können Sie nur dann eine Stelle in der Schweiz erhalten, wenn kein Schweizer, EU- oder EFTA-Arbeitnehmer für die Stelle gefunden werden konnte. Sie haben daher gute Chancen, eine Arbeit zu finden, wenn Sie gut ausgebildet sind, mit einem Hochschulabschluss und mehreren Jahren Erfahrung in Ihrem Bereich.

 

Menschen mit Schweizer Wurzeln

Wenn Sie im Ausland leben, aber ein Elternteil Schweizer ist, können Sie unter Umständen das Schweizer Bürgerrecht erwerben und in der Schweiz arbeiten. Dies ist nur möglich, wenn Sie enge Beziehungen zum Land haben. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig Kontakt zu Schweizer Bürgern haben, eine der Landessprachen sprechen, die Geografie und Geschichte des Landes kennen und die Schweiz in den letzten sechs Jahren mindestens dreimal besucht haben.

 

Personen, die mit einem Schweizer Einwohner verheiratet sind

Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis, um in der Schweiz eine Stelle zu finden, wenn Sie mit einem Schweizer Staatsangehörigen oder einem langfristig Aufenthaltsberechtigten verheiratet sind. Sie werden als Teil der einheimischen Arbeitskraft betrachtet. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihr Ehepartner ein ausländischer Staatsangehöriger ist, der erst kürzlich in die Schweiz eingewandert ist. In diesem Fall hängt Ihre Arbeitsfähigkeit von Ihrer Situation und Ihren Fähigkeiten ab.

 

Schritt 2: Bestimmen Sie, ob Sie ein Arbeitsvisum benötigen

Nicht jeder ausländische Staatsangehörige, der in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt ein Arbeitsvisum. Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Land kommen, können Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Sie können bis zu drei Monate lang arbeiten oder eine Stelle suchen. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass sowie eine Arbeitsbestätigung oder einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel vorlegen.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder EFTA-Land kommen und nicht mit einem Schweizer verheiratet sind, brauchen Sie ein Arbeitsvisum. Das gilt auch, wenn Sie weniger als drei Monate bleiben wollen.

 

Arten von Arbeitsbewilligungen

Es gibt mehrere Arten von Arbeitsbewilligungen. Sprechen Sie mit Ihrem künftigen Arbeitgeber, um herauszufinden, welche in Ihrer Situation am sinnvollsten ist. Neben den unten beschriebenen Ausweisen gibt es auch mehrere Möglichkeiten für Grenzgänger, Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen.

 

Ausweis L

Der Ausweis L ist für ausländische Staatsangehörige gedacht, die sich für einen kurzen Zeitraum und zu einem bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten, z. B. für einen Kurs oder einen Arbeitsvertrag. Personen mit dieser Bewilligung bleiben in der Regel drei Monate bis ein Jahr lang in der Schweiz.

 

Ausweis B

Personen, die eine Festanstellung haben und sich langfristig in der Schweiz aufhalten möchten, benötigen einen Ausweis B. Dieser ist jeweils fünf Jahre lang gültig und kann verlängert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Mit einem Ausweis B können Ausländerinnen und Ausländer nur bei dem Unternehmen arbeiten, das sie angestellt hat, und sie können nicht in einen anderen Kanton umziehen.

 

Ausweis C

Der Ausweis C ist eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Er ist zeitlich unbegrenzt gültig und erlaubt es Ausländern, in jedem Schweizer Unternehmen zu arbeiten und sich frei im Land zu bewegen. Die meisten Personen haben Anspruch auf die C-Bewilligung, nachdem sie 10 oder mehr Jahre in der Schweiz verbracht haben.

 

Ausweis Ci

Angehörige von Beamten, ausländischen Vertretern und Mitarbeitern von zwischenstaatlichen Organisationen können eine Ci-Bewilligung erhalten. Diese erlaubt es ihnen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Nur Ehegatten und Kinder bis zum Alter von 25 Jahren haben Anspruch auf diese Genehmigung.

 

Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Arbeitsbewilligung

Die Erlangung einer Arbeitsbewilligung funktioniert je nach Kanton und Ausweisart unterschiedlich. Wenn Sie bereits eine Stelle haben, wendet sich Ihr Arbeitgeber an die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden und beantragt die entsprechende Bewilligung in Ihrem Namen.

Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Land kommen und zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft noch keine Stelle haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden. Nach Abschluss der Anmeldung, die in der Regel in Person bei der Gemeindeverwaltung stattfindet, wird Ihnen die befristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

 

Schritt 4: Überprüfen Sie die restlichen Voraussetzungen

Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft eine Grundkrankenversicherung abschließen. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihnen Ihre Gemeinde eine Versicherung zuweisen. Dies ist in der Regel viel teurer, als wenn Sie sich einen eigenen Anbieter suchen.

 

Für viele Menschen ist der erste Schritt, um in der Schweiz wohnhaft zu werden, die Suche nach dem richtigen Job. Nehmen Sie Kontakt mit uns bei Rigby AG auf, um mehr über die Stellen zu erfahren, für die wir derzeit rekrutieren. Sie können sich auch für unseren Newsletter anmelden, um weitere Einblicke in die Voraussetzungen für einen Umzug in die Schweiz und das Leben hier zu erhalten.